Ebay Kleinanzeigen: Wirksamer Gewährleistungs-Ausschluss

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Wer auf Ebay oder Ebay Kleinanzeigen verkauft, sollte einen wirksamen Haftungsausschluss / Gewährleistungsausschluss haben. Wir zeigen, wie das geht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ebay Kleinanzeigen: Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
    1. Unklare Formulierung des Haftungsausschlusses führt zur Unwirksamkeit
    2. Falscher Gewährleistungsausschluss: So bitte nicht formulieren

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Ebay Kleinanzeigen: Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Grundsätzlich muss ein Gegenstand frei von Sachmängeln sein. Das besagt § 433 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn ein solcher Mangel aber vorliegt, dann kann der Käufer hieraus bestimmte Gewährleistungs- / Mängelrechte geltend machen. Du als Käufer willst bei einem Privatkauf aber diese Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung so weit wie möglich einschränken. Hierfür muss man eine rechtskonforme Formulierung in den Beschreibungstext einfügen. So ist die Formulierung richtig:


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richtiger Gewährleistungsausschluss auf eBay & Kleinanzeigen

„Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

keine Gewähr auf vollständigkeit oder richtigkeit

Auch wenn es bei Privatverkäufen (wie z.B. Ebay oder Kleinanzeigen) grundsätzlich kein Recht auf Umtausch oder Rücknahme gibt, müssen Verkäufer für die einwandfreie Ware einstehen.



Unklare Formulierung des Haftungsausschlusses führt zur Unwirksamkeit

Wenn du unklar oder missverständlich formulierst, trägst du die volle gesetzliche Sachmangelhaftung. Du musst dann also zwei Jahre ab Lieferung dafür einstehen, dass die Ware genau so gut ist, wie der Käufer das aufgrund der Artikelbeschreibung erwarten durfte. Der Kaufgegenstand muss sich ab 01.01.2022 auch objektiv für ihre gewöhnliche Verwendung eignen und die übliche Beschaffenheit aufweisen.

Im Verfahren muss der Käufer aber die Mangelhaftigkeit vor Erwerb darlegen, da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt (weil du die Sachen nur nebenbei verkaufst) und somit die Beweislastumkehr aus § 477 BGB nicht einschlägig ist.

Allgemeine Hinweise, wie “Keine Rücknahme” oder “keine Garantie” sind rechtlich nicht sicher, weil sie nicht eindeutig sind. Auf der Hinweis auf EU-Recht bringt nichts, da allein das deutsche Recht nach dem BGB Anwendung findet, auch wenn es nach der EU-Richtlinie umgesetzt wurde.

Falscher Gewährleistungsausschluss: So bitte nicht formulieren

Oft kommt es auf den Plattformen vor, dass die Gewährleistungsausschlüsse schlicht falsch formuliert sind. Dann sind diese unwirksam. Solche Formulierungen solltest du vermeiden:

  • „Nach aktuellem EU-Recht muss ich darauf hinweisen: Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rück­nahme oder Umtausch gewährt werden kann“
  • „nach neuem EU-Recht keine Garantie”

Bei Übernahme einer Garantie oder bei bewusster Täuschung liegt ebenfalls kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor. Wenn noch Unklarheiten herrschen sollten, empfehlen wir das Rechtsportal von eBay Deutschland. Hier findest du weitere nützliche Informationen.


Wir bieten keine Rechtsauskunft. Bei allgemeinen Fragen zum Thema helfen wir jedoch gern. Wenn du ein juristisches Problem hast, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Rechtsberatung.

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