2. Staatsexamen: Das E-Examen kommt 2024 nach Bayern

Klausur auf Schreibmaschine tippen

Das zweite Staatsexamen kann in Bayern erstmals im November 2024 elektronisch geschrieben werden. Alles was du darüber wissen musst, erfährst Du hier.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat für das E-Examen eine FAQ auf der eigenen Homepage eingerichtet. In diesem Beitrag zeigen wir alle gesammelten Fragen in übersichtlicher Form.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das zweite Staatsexamen ab 2024/2 in elektronischer Form
    1. E-Examen Prüfungsorte und Wahlrecht
    2. Wahlrecht bei Notenverbesserung
    3. Ablauf des 2. E-Examens in Bayern
    4. Probelauf und Nachteilsausgleich
    5. Vorbereitung auf das E-Examen
    6. Endgeräte für das Examen: Prüfungslaptops
    7. Tastatur für die Examens-Endgeräte
    8. E-Examens-Software: Wichtige Funktionen
    9. Unterschleif und Reisekosten

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Das sind die beiden Keyboards, die im E-Examen 2024 II in Bayern zugelassen sind. (Informationsstand: 11.07.2023 um 17:41 Uhr, Unterpunkt „Prüfungsablauf“ – Website des Bayerischen Staatsministeriums)


Das zweite Staatsexamen ab 2024/2 in elektronischer Form

Du kannst den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens voraussichtlich erstmals im Termin 2024/2 freiwillig in elektronischer Form ablegen. Das Datum ist der 26. November bis 6. Dezember 2024. Das erste Examen wird weiterhin in Schriftform erfolgen, wobei die Erfahrungswerte des zweiten Staatsexamens hier neue Impulse setzen könnten.

Die Einführung des freiwilligen E-Examens erfolgt für alle Prüfungsteilnehmer, auch wenn sie noch im Vorbereitungsdienst sind. In diesem Fall wird man durch das zuständige Oberlandesgericht zur Prüfung zugelassen. Im Normalfall meldest Du dich aber selbst zur Prüfung an.

Da die bayerische Justiz digitaler wird, führt man das E-Examen ein. Dadurch kommt die Staatsprüfung der aktuellen digitalen Realität näher. Das handschriftliche Abfassen ist schon lange keine Berufspraxis mehr, sodass die Einführung ein notwendiger Schritt ist.

E-Examen Prüfungsorte und Wahlrecht

Das freiwillige E-Examen wird flächendeckend an allen acht Prüfungsorten eingeführt:

  • Augsburg
  • Bamberg
  • Bayreuth
  • München
  • Nürnberg
  • Passau
  • Regensburg
  • Würzburg

Du kannst den schriftlichen Teil der ZJS (zweite juristische Staatsprüfung) freiwillig elektronisch ablegen. In Bayern hast Du ein Wahlrecht zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung. Eine Verpflichtung zur elektronischen Anfertigung ist nicht vorgesehen. Dieses Wahlrecht musst Du aber im Vorfeld der Prüfung ausüben und kannst nicht während der Prüfung wechseln. Sobald die Entscheidung getroffen ist, ist die Wahl unwiderruflich. Danach kannst Du dich also nicht mehr umentscheiden. Davon soll es Ausnahmen geben, wenn beispielsweise eine kurzfristige Erkrankung auftritt.

Etwa 5 Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bekommst Du eine Aufforderung vom zuständigen Oberlandesgericht, dein Wahlrecht auszuüben. Wenn Du Dich nicht innerhalb der gesetzten Frist äußerst, wirst Du automatisch der elektronischen Anfertigung zugeteilt!

Wahlrecht bei Notenverbesserung

Wenn Du Dich zur Notenverbesserung oder für einen Zweitversuch beim Landesjustizprüfungsamt anmeldest, kannst Du Dein Wahlrecht bei der Anmeldung ausüben. Dafür gibt es dann überarbeitete Formulare, die Dir rechtzeitig bereitgestellt werden. Jedoch wirst du wegen des erforderlichen Vorlaufs deine Antwort früher als bisher abgeben müssen. Die JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) wird dahingehend auch geändert.

Referendare, die gem. § 56 Satz 1 Nr. 3 JAPO vorzeitig aus dem Vorbereitungsdienst oder dem Referendariat ausgeschieden sind, gem. § 70 Abs. 3 Satz 1 JAPO den Erlass des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (= Referendariat) beantragt haben oder gem. § 70 Abs. 3 Satz 2 JAPO nicht in den Ergänzungsvorbereitungsdienst aufgenommen worden sind, müssen sich selbst wie gewohnt beim LJPA für das 2. Staatsexamen anmelden. Hier kannst Du dann dein Wahlrecht ausüben. Die JAPO wird auch hier hinsichtlich der Frist einige Änderungen vornehmen.

Ablauf des 2. E-Examens in Bayern

Es wird ein Prüfsystem eines Dienstleisters geben, der sowohl die Soft- als auch die Hardware für die Prüfung zur Verfügung stellt, ein sogenannter Full-Service-Provider. Vor Ort werden auch technisch geschulte Support-Mitarbeiter für auftretende Fragen zur Verfügung stehen (Classtime AG). Das zweite elektronische Staatsexamen läuft im groben dann folgendermaßen ab:

  1. Dein Prüfungslaptop wird Dir am Prüfungstag bereitgestellt.
  2. Du bekommst eine technische Einweisung und ein Hinweisblatt.
  3. Es erfolgt die Belehrung und die Festsetzung der Arbeitszeit.
  4. Du bekommst die Aufgabentexte in Papierform und Konzeptpapier.
  5. Die Support-Mitarbeiter stehen während der Prüfung durchgehend für Fragen zur Verfügung.
  6. Die Prüfungsaufsicht weist dich 15 Minuten vor Schluss auf das Ende der Bearbeitungszeit hin.
  7. Die Prüfungs-Laptops werden nach Beendigung der Arbeit für den nächsten Tag aufgeladen.

Die einzelnen Punkte werden im folgenden ausführlich erklärt:

Du wirst das 2. E-Examen in Präsenz im Prüfungssaal ablegen. Zur Klausuranfertigung bekommst Du einen Prüfungslaptop, der auch mit einer besonderen Software ausgestattet ist. Über ein drahtloses Netzwerk wird der Examens-Laptop mit einem lokalen Prüfungsserver verbunden, auf dem die elektronische Ausfertigung gespeichert wird. Der Prüfungslaptop steht an deinem Arbeitsplatz im Vorfeld des Beginns der Bearbeitungszeit. Vor Beginn erhältst Du auch eine technische Einweisung durch die Support-Mitarbeiter und ein Hinweisblatt.

Danach folgt die Belehrung und die Festsetzung der Arbeitszeit.

Du bekommst wie üblich die Aufgabentexte in Papierform. Konzeptpapier wird bei Bedarf ebenfalls ausgegeben. Das Konzeptpapier darf – wie üblich – nicht abgegeben werden. Eine Anzeige der Aufgabe auf dem Bildschirm ist nicht vorgesehen.

Die Support-Mitarbeitenden des Dienstleisters betreuen während der Prüfung das Prüfungssystem und stehen Dir als Ansprechpartner für technische Anliegen zur Verfügung. Wie das im Einzelnen abläuft, wird sich erst noch zeigen. Zur Aufgabenstellung werden sie Dir aber keine Auskunft geben können. Das macht wie bisher das Landesjustizprüfungsamt, bzw. die Prüfungsaufsicht vor Ort.

Nachdem die Prüfungsaufsicht das Ende der Prüfungszeit bekannt gegeben hat und die Bearbeitungszeit zu Ende ist, musst Du die Klausur durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche abgeben. Das erfolgt nicht automatisch. Die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters überprüfen die ordnungsgemäße Beendigung der Prüfung im Normalfall.

Nach Beendigung der Prüfung werden die Laptops für den Einsatz am nächsten Tag aufgeladen und die Hardware wird gewartet.

Nach Beendigung der Bearbeitungszeit wird die elektronische Klausur in ihrer Endfassung auf dem mobilen Server abgespeichert. Am Ende des Prüfungstages werden die gegen Veränderungen gesicherten Klausurdaten mittels einer verschlüsselten Verbindung vom mobilen Prüfungsserver auf einen ebenfalls gesicherten Zentralserver überführt. Von dort werden die Klausuren durch das Landesjustizprüfungsamt abgerufen und an die Prüferinnen und Prüfer zur Korrektur übersandt. 



Probelauf und Nachteilsausgleich

Das Prüfungssystem des Dienstleisters wird in einer Test- und Konzeptionsphase getestet und angepasst. Es existieren bereits einige Pilotierungsmaßnahmen an den oben genannten Standorten, bevor das E-Examen eingeführt wird. Dadurch stellt das LJPA eine „uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Prüfungssystems und einen reibungslosen Ablauf“ sicher. Ich selbst nehme auch an einem Pilotprojekt durch die Regierung von Mittelfranken teil, indem ich eine Klausur aus unserer AG am PC schreiben werde.

Ein Nachteilsausgleich findet in der bisher üblichen Form statt. Für blinde Prüfungsteilnehmer kann eine Braille-Tastatur gestattet werden.

Hilfsmittel sind nach der jeweils gültigen Hilfsmittelbekanntmachung selbst mitzubringen und werden nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Vorbereitung auf das E-Examen

Der Vorbereitungsdienst bleibt vom zeitlichen Umfang der selbe. Es ergeben sich keine Änderungen. Zur Übung kannst Du in Zukunft alle Klausuren während des Referendariats (Vorbereitungsdienst) freiwillig elektronisch anfertigen. Dazu gehören:

  • Klausuren der AG
  • Freiwilliger Klausurenkurs
  • Freiwilliges Klausurentraining
  • Vermutlich auch Assessorkurse

Wir empfehlen, dass Du beide Methoden für Dich selbst testest, um ein Gespür dafür zu bekommen, was Dir leichter fällt. Am Anfang des Referendariats musst Du dich noch nicht festlegen, die Entscheidung für das 2. Staatsexamen triffst du im Rahmen deines Wahlrechts erst später.

Du kannst deine elektronischen Klausuren im Vorbereitungsdienst mittelfristig über eine E-Learning-Plattform abgeben und korrigieren lassen. Zudem kannst du die E-Klausuren, wie bisher auch, per E-Mail oder Upload in einer Cloud abgeben.

Endgeräte für das Examen: Prüfungslaptops

Für die meisten Studierenden und Referendare stellt sich die eine große Frage: „Welche Endgeräte sind für das zweite juristische E-Examen erlaubt?“

Während des Referendariats hast Du die Möglichkeit, deine Klausuren elektronisch auf deinem eigenen Laptop oder PC anzufertigen. Das Endgerät ist hierbei noch egal. Ein für das Examen zugelassenes Endgerät wird Dir allerdings nicht zur Verfügung gestellt. Es genügt für die Klausurenerstellung, wenn man PDF-Dateien erstellen kann. Die Unterrichtsräume bieten Dir laut dem Oberlandesgericht nicht den nötigen Strom: „In den Unterrichtsräumen kann euch keine Stromversorgung zur Verfügung gestellt werden, so dass ihr ein Endgerät mit einem für eine Bearbeitungszeit von fünf Stunden (…) ausreichend leistungsfähigen Akku sowie einen ggf. benötigten Ersatz-Akku bzw. eine Powerbank benötigt.“

Die Examens-Laptops werden vermutlich nicht vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Jedoch sind schon einige technische Details festgelegt: Die Bildschirmgröße beträgt wsl. 15 Zoll, mindestens aber 14 Zoll. Wenn der Examens-Dienstleister sich festgelegt hat, wird das LJPA die Festlegung entsprechend bekannt geben. Eigene Computer dürfen aus naheliegenden Gründen nicht benutzt werden.

Tastatur für die Examens-Endgeräte

Du darfst tatsächlich in der Zweiten Juristischen elektronischen Staatsprüfung eine selbst mitgebrachte Tastatur per USB-Kabel an den Examens-Laptop anschließen. Hierfür gibt es einige wenige bestimmte Modelle, die zugelassen sind:

Die Auswahl der Tastaturen wurde so getroffen, dass sie möglichst leise, ergonomisch und kostengünstig sind. Du darfst diese Tastaturen auch in den Klausuren im Vorbereitungsdienst benutzen, um dich einzufühlen. Das Maschinenschreiben kannst Du durch eine Vielzahl von online angebotenen Trainingskursen und Trainingsprogrammen verbessern. Außerdem gibt es auch viele unterschiedliche Anbieter, die „Zehn-Finger-Kurse“ anbieten. Ob das jeweilige Oberlandesgericht solche Kurse eingeplant hat, lässt sich aus den Aussagen nicht herauslesen. Eine eigene Maus darfst du zwar nicht mitbringen, aber Mousepad, eine Handballenablage oder eine Kombination aus beidem sind erlaubt.

E-Examens-Software: Wichtige Funktionen

In Kürze hast Du die Möglichkeit, über ein Demo-Portal die Benutzeroberfläche zu sehen und die Funktionen zu testen. Diesen Link bekommst du bei Fertigstellung der Software zugeschickt. Mit dem Demo-Portal kannst Du allerdings keine Klausuren anfertigen, da es keine Speicher- und Download-Funktion aufweist. Zur Erstellung der Klausur benutzt Du einfach wie üblich Word, oder ein vergleichbares Textverarbeitungsprogramm. Es muss jedoch eine PDF-Datei erstellbar sein. Die Prüfungsoberfläche wird große Ähnlichkeit zu üblichen Textverarbeitungsprogrammen haben, wobei bestimmte Funktionen eingeschränkt sein werden. Es gibt bspw. keine automatische Rechtschreibprüfung oder Markierung der Tippfehler. Es gibt auch kein „Suchen und Ersetzen“. Folgende Formatierungsmöglichkeiten sind nutzbar:

  • Vergrößerung der Schriftart bis höchstens 14 pt.
  • Unterstreichung
  • Fett
  • Kursiv
  • Anordnung als rechtsbündig
  • Anordnung als linksbündig
  • Anordnung als zentriert
  • Anordnung als Blocksatz
  • Einzug vergrößern
  • Einzug verkleinern
  • automatische Aufzählung mittels Punkten oder ZahlenEine Gliederung kann hiernach über die Funktionen „Einzug vergrößern“ bzw. „Einzug 

Du kannst allerdings keine automatische Gliederung erstellen. Im Text kannst du auch keine farblichen Markierungen vornehmen oder Fähnchen setzen. Diese folgenden Funktionen sind aber wahrscheinlich sehr nützlich in der Klausur:

  • Kopieren von Text in die Zwischenablage
  • Ausschneiden und Kopieren von Text in die Zwischenablage
  • Einfügen von Text aus der Zwischenablage
  • Rückgängigmachen und Wiederholen der Eingabe

Du kannst deine elektronischen Klausuren im Vorbereitungsdienst mittelfristig über eine E-Learning-Plattform abgeben und korrigieren lassen. Zudem kannst du die E-Klausuren, wie bisher auch, per E-Mail oder Upload in einer Cloud abgeben.

Unterschleif und Reisekosten

Eine spezielle Prüfungssoftware verhindert Täuschversuche und Manipulationen. Speichermedien etc. können auch nicht angeschlossen werden, da dieses Vorgehen unterbunden wird. Eine Ausnahme davon sind die oben genannten Tastaturen und die vom LJPA zur Verfügung gestellte Computermaus. Außenstehende haben keinen Zugriff auf die Prüfungscomputer, da sie keine Internetverbindung haben, sondern mit einem vor Ort befindlichen mobilen Prüfungsserver verbunden sind. Das drahtlose Netzwerk ist gegen einen Zugriff von außen gesichert. Die Prüfungsoberfläche auf dem Prüfungslaptop darf während der Prüfung nicht verlassen werden.

Die Reisekostenerstattung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Bayerischen Reisekostengesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bayerischen Reisekostengesetz. Eine Erstattung deiner Übernachtungskosten ist etwa dann möglich, wenn die Anreise vom Wohnort zum Prüfungsort am Prüfungstag vor 06:00 Uhr beginnen würde.


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