Nike verklagt StockX: Erstellung von NFTs

Nike Schuhe NFT

Die weltbekannte Modemarke Nike reichte im New Yorker Bundesgericht eine Klage gegen die Reseller-Plattform StockX ein und wirft ihr vor, dass sie das Markenrecht durch die Erstellung von NFTs verletzt.

Inhaltsverzeichnis

  1. NFT teurer als der echte Schuh
    1. Nikes Pläne für NFTs
    2. StockX antwortet auf Klage von Nike
    3. NFTs und das Markenrecht in Deutschland

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NFT teurer als der echte Schuh

Mittlerweile weiß jeder, was NFTs sind. Falls das noch nicht ganz klar ist, erklären wir es ganz einfach. NFTs* (non fungible Token) sind Echtheitszertifikate, die bestätigen, dass der Inhaber des Tokens ein Nutzungsrecht am jeweiligen Werk (Bild, Musik, Video, Sammelkarte etc.) hat. Die Anwaltskanzlei SBS Legal in Hamburg erläutert NFTs genauer.

Das Unternehmen StockX erstellte neun virtuelle Turnschuhe der Marke Nike* und veröffentlichte sie auf einer NFT-Handelsplattform zu heftigen Preisen. Während ein seltenes Exemplar in der echten Welt 1.500 USD kostet, zahl man im Metaverse hierfür bis zu 5.000 Dollar. Nikes Anwälte rügen, dass StockX dieses Geschäft auf dem Rücken von Nike austrage und Verwirrung bei den Kunden stifte. Der Verbraucher verbindet den Schuh automatisch mit dem Unternehmen, was bei diesen Preisen zu einer Rufschädigung führen könnte.

Nikes Pläne für NFTs

Nike hat überdies auch eigene Pläne für das NFT-Business. Durch den Erwerb des RTFKT Studios will Nike selbst am virtuellen Schuhmarkt teilnehmen. Deswegen soll das Gericht die Erstellung und Verbreitung der NFTs von StockX im Eilverfahren unterbinden. Das Schuh-Unternehmen will außerdem Schadensersatz aus dem Gewinn der NFTs von StockX.

StockX antwortet auf Klage von Nike

Das Wiederverkaufs-Unternehmen behauptet, dass die erstellten NFTs keine virtuellen Produkte oder digitalen Turnschuhe darstellen und stützen sich darauf, dass sie das Markenrecht wahrt und eine faire Nutzung betreibt.

Hierfür argumentiert StockX damit, dass ihre NFTs nur eine Möglichkeit sind, „das Eigentum an physischen Produkten zu erwerben und den Kunden Zeit und Geld zu sparen und gleichzeitig die Umweltauswirkungen eines wiederholten Versands zu reduzieren“. Außerdem mache die Firma genau das, was andere Unternehmen betreiben: Bilder verwenden, um die zum Verkauf stehenden Produkte genau darzustellen. Wegen des unverschämt hohen Preises wird dieses Argument jedoch nicht überzeugen, weil die Kunden dem Token einen anderen Wert beimessen, als der bloßen Darstellung des physischen Gutes.


Unsere Empfehlungen für das Markenrecht*:


NFTs und das Markenrecht in Deutschland

Das Markenrecht dient dem Schutz von Zeichen und Formen, die ein Unternehmen repräsentieren. Hierunter sind alle Kennzeichen zu verstehen, die von unseren Sinnen wahrgenommen werden können. Können NFTs auch als Marke geschützt werden?

Wenn eine Markenfunktion verletzt wird, dann kann Dritten die Nutzung einer Marke mit identischen oder ähnlichen Zeichen untersagt werden. Markenfunktionen sind unter anderem die Herkunfts-, Investitions- oder Identitätsfunktion. Durch den Gerichtsstreit von Hermès gegen Rothschild ist die Frage nach dem Markenschutz von NFTs präsenter, denn je. Das Gericht muss aber hierüber noch entscheiden und das Urteil bleibt gespannt abzuwarten. In Deutschland ist es überdies wichtig, ob der Benutzer von dem Einsatz der Marke wirtschaftlich profitiert. Ist das der Fall, dann liegt eine Rufausbeutung vor und die Nutzung wird untersagt. Im Fall von Nike könnte eine Rufausbeutung von StockX vorliegen. Wenn der Fall also in Deutschland spielen würde, könnte man davon ausgehen, dass die Klage erfolg hat.


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