Vans verklagt Tyga und MSCHF wegen Markenverletzung

Vans Off The Wall Poster

Der Rap-Star Tyga hat mit dem Kunstkollektiv MSCHF den Sneaker „Wavy Baby“ entworfen und wurde deshalb von der international bekannten Schuhmarke Vans wegen einer Markenverletzung verklagt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Release-Date des Wavy Baby trotz Klage
    1. Ähnlichkeit mit Vans
    2. Verletzung des Markenrechts
    3. Verletzung des geistigen Eigentums

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Release-Date des Wavy Baby trotz Klage

Der „Wavy Baby“ sieht dem Vans Old Skool Silhouette* zum verwechseln ähnlich, sodass das Schuh-Unternehmen zu juristischen Mitteln gegriffen hat. Heute, Montag den 18. April 2022, soll der streitige „Wavy Baby“ zum Verkauf veröffentlicht werden. In der MSCHF-App sollen die Sneaker 220 USD kosten.

Ähnlichkeit mit Vans

Der „Wavy Baby“ von Tyga* hat eine wellenartige Sohle, die das Laufen wahrscheinlich sehr schwierig gestalten könnte. Dagegen ist der „Vans Old Skool“ eine Ikone in der Skater-Szene. Anhand der Abbildungen kann man schon eine gewisse Ähnlichkeit der Muster und der Wellenformen sehen.

Verletzung des Markenrechts

In der Klage behauptete Vans, dass das Kollektiv MSCHF eine Markenverletzung begehe und unlauteren Wettbewerb betreibe, indem die die Marke, Schuhdesign, Werbung und die Verpackung von Vans kopieren. Bereits bei der Klage von Nike gegen StockX haben wir die Voraussetzungen einer Markenverletzung dargestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Verbraucher, der die Schuhe das erste Mal sieht, irritiert werden könnte.

Verbraucher könnten meinen, dass die Kollaboration im Einverständnis mit Vans ergeht. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Konsument könnte also getriggert werden, den Schuh zu kaufen. Durch diese Verkäufe könnte MSCHF wirtschaftlich profitieren. Das kann für eine Markenverletzung in Deutschland genügen. 


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Verletzung des geistigen Eigentums

Außerdem wird hierdurch das geistige Eigentum (die Schöpfung) von Vans absichtlich verletzt. Der „Wavy Baby“ enthatlte unverwechselbare Kennzeichen und Formen der ikonischen Marke Vans. So steht es zumindest in der Klage. Eine Entscheidung des Gerichts bleibt jedoch noch abzuwarten.


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